Die ATEX 100a
Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich die Richtlinie 94/9/EG, die europaweit Leitlinien für den Umgang mit Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vorgibt. Ab dem 1. Juli 2003 sind diese Vorschriften verbindlich und garantieren damit den freien Warenverkehr für EX-Geräte in der EU. Produkte, die nach nationalen EX-Normen entwickelt und hergestellt wurden, dürfen ab diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Damit enden die Übergangsfristen für die Betreiber von Anlagen, es dürfen ab diesem Termin nur noch nach ATEX zugelassene Anlagen in Betrieb genommen werden. Neu ist insbesondere, dass jetzt auch staubbelastete Bereiche in die ATEX einbezogen werden. Betriebe, in denen Staub anfällt oder verarbeitet wird, müssen sich daher mit den neuen Vorschriften auseinandersetzen.
Zoneneinteilung im Bereich Gas-Ex
Anlagen, in denen explosionsfähige Gas-Atmosphäre auftreten können, werden in drei Zonen eingeteilt.
Zone 0 Ex-Atmosphäre häufig oder ständig oder langfristig vorhanden
Zone 1 Ex-Atmosphäre gelegentlich vorhanden
Zone 2 Ex-Atmosphäre sehr selten und dann nur kurzfristig vorhanden
Die Zoneneinteilung wird durch den Betreiber festgelegt.

Schema einer möglichen Zoneneinteilung durch den Betreiber einer Gastankanlage
Produktkennzeichnung
Die Atex 100a schreibt die Kennzeichnung mit folgenden Punkten vor:
Gerätegruppe: II (alle Bereiche außer Bergbau)
Gerätekategorie: 1G = Einsatz in Zonen 0, 1, 2
2G = Einsatz in Zonen 1, 2
3G = Einsatz in Zone 2
Zündschutzart
i eigensicher
ia sicher auch beim Auftreten von zwei Fehlern, zugelassen für Zone 0
ib sicher auch beim Auftreten eines Fehlers, zugelassen für Zone 1
e erhöhte Sicherheit
m molded, Vergusskapselung
Explosionsgruppe
Jede explosionsfähige Atmosphäre hat spezifische Explosionseigenschaften, die abhängig vom Explosionsstoff sind. Daher teilt man die Gase und Dämpfe in Explosionsgruppen ein. Die Gefährlichkeit nimmt von IIA nach IIC zu.
IIA Ethylalkohol, Benzin, Propan, Diesel
IIB Stadtgas, Ethylen
IIC Wasserstoff, Acetylen
Temperaturklasse
Die Zündtemperatur einer explosionsfähigen Atmosphäre ist die niedrigste Temperatur, bei der es zu einer Zündung kommen kann. Diese Temperatur ist abhängig vom Gefahrstoff.

Zulassungen für Sicherheitsanwendungen
Sensoren, die dem Personenschutz dienen, müssen eine Bauartzulassung nach EN 954-1 aufweisen und entsprechend gekennzeichnet sein. Nicht gekennzeichnete Sensoren dürfen bei solchen Anwendungen nicht eingesetzt werden.